EMRK wird möglicherweise eine Anhörung zu aserbaidschanischen Geiseln abhalten

  04 November 2019    Gelesen: 836
  EMRK wird möglicherweise eine Anhörung zu aserbaidschanischen Geiseln abhalten

Die aserbaidschanische Regierung hat dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) ihren Standpunkt in Bezug auf die Geiselnahme von Dilgam Askerov und Shahbaz Guliyev durch die armenische Seite dargelegt", sagte Aserbaidschans Vertreter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Leiter des Sektors für Menschenrechte der Präsidialverwaltung, Chingiz Askerov.

"Aserbaidschan hat diesbezüglich eine Vereinbarung mit den weltweit führenden Anwälten geschlossen. Dem Europäischen Gerichtshof wurde ein sehr detaillierter Standpunkt vorgelegt. Es ist die letzte Phase des Prozesses. Dann muss der Europäische Gerichtshof den Zeitpunkt der Anhörung bestimmen. Wahrscheinlich wird die Anhörung nächstes Jahr stattfinden “, stellte Askerov fest.

Askerov erklärte, die Freilassung aserbaidschanischer Geiseln sei Aufgabe des Ministerkomitees des Europarates: „Der Europäische Gerichtshof wird in seinen Entscheidungen die Verletzung der Rechte dieser beiden Geiseln feststellen. Dann muss Armenien diese Entscheidung umsetzen. Das Ministerkomitee des Europarates wird diesen Prozess kontrollieren. Das Ergebnis hängt davon ab, wie das Ministerkomitee seine Macht demonstrieren wird. "

Armenien kann die Entscheidung nicht umsetzen. Der Europarat verfügt jedoch über einschlägige Wirkungsmechanismen. Wir werden dafür sorgen, dass Armenien die Entscheidung erfüllt, indem wir diese Mechanismen nutzen und das folgende Problem ansprechen “, fügte Askerov hinzu.


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