"Aserbaidschan hat diesbezüglich eine Vereinbarung mit den weltweit führenden Anwälten geschlossen. Dem Europäischen Gerichtshof wurde ein sehr detaillierter Standpunkt vorgelegt. Es ist die letzte Phase des Prozesses. Dann muss der Europäische Gerichtshof den Zeitpunkt der Anhörung bestimmen. Wahrscheinlich wird die Anhörung nächstes Jahr stattfinden “, stellte Askerov fest.
Askerov erklärte, die Freilassung aserbaidschanischer Geiseln sei Aufgabe des Ministerkomitees des Europarates: „Der Europäische Gerichtshof wird in seinen Entscheidungen die Verletzung der Rechte dieser beiden Geiseln feststellen. Dann muss Armenien diese Entscheidung umsetzen. Das Ministerkomitee des Europarates wird diesen Prozess kontrollieren. Das Ergebnis hängt davon ab, wie das Ministerkomitee seine Macht demonstrieren wird. "
Armenien kann die Entscheidung nicht umsetzen. Der Europarat verfügt jedoch über einschlägige Wirkungsmechanismen. Wir werden dafür sorgen, dass Armenien die Entscheidung erfüllt, indem wir diese Mechanismen nutzen und das folgende Problem ansprechen “, fügte Askerov hinzu.
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